Einsatzstelle werden

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Informationen für zukünftige Einsatzstellen

Über uns

Die Naturförderungsgesellschaft Ökologische Station Borna-Birkenhain e.V. ist ein Verein, der sich für den Natur- und Artenschutz im Südraum Leipzig engagiert. Wir arbeiten schwerpunktmäßig in den Bereichen Artenschutz, Landschaftspflege, Forschung und Entwicklung, Umweltbildung und -erziehung.

Seit 2003 sind wir anerkannter Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Sachsen. Entsprechend unserem Satzungszweck ist es uns hier möglich, Jugendliche und junge Erwachsene zu umweltbewusstem Verhalten zu bewegen und sie anzuregen, sich mit Fragen des Natur- und Umweltschutzes in Gesellschaft und Vorort auseinander zu setzen. Gleichzeitig bieten wir den Teilnehmer*innen die Möglichkeit der beruflichen Orientierung und unterstützen ihre Persönlichkeitsentwicklung.

Ziele des FÖJ

Das FÖJ findet auf der Grundlage des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), das zuletzt durch Artikel 47 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist und der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Freiwilligendiensten in Sachsen vom 31. März 2014 statt.

Verfahrensweise zur Anerkennung als Einsatzstelle:

Interessierte Einrichtungen oder Organisationen reichen eine Erklärung als Einsatzstelle des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Freistaat Sachsen bei der Naturförderungsgesellschaft Ökologische Station Borna-Birkenhain e.V., Am Lerchenberg, 04552 Borna ein. Das entsprechende Formular finden Sie hier: 2023Antrag FÖJ-Einsatzstelle werden  Über die Anerkennung als Einsatzstelle wird nach Prüfung der Einsatzstellenerklärung, der Eignung nach den unten genannten Voraussetzungen sowie eines persönlichen Erstbesuches in der Einsatzstelle durch unseren Träger entschieden. Das Ergebnis der Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.

Anerkennungsvoraussetzungen

Ihre Einrichtung oder Organisation:

  • hat Bezug nehmend auf den Wirkungskreis der Ökologischen Station und der damit verbundenen schnelleren Erreichbarkeit ihren Sitz in der Stadt Leipzig, im Landkreis Leipzig oder in benachbarten Landkreisen.
  • besteht mindestens ein Jahr und ist bereit, ihre finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit zu erklären.
  • bietet konkrete vielfältige Arbeiten im Natur- und Umweltbereich im Freistaat Sachsen an.
  • ist bereit, die Persönlichkeit sowie das Umweltbewusstsein der Freiwilligen in Zusammenarbeit mit der pädagogischen Begleitung des Trägers zu entwickeln sowie ein natur- und umweltgerechtes Handeln vorzuleben (Vorbildwirkung).
  • sieht die Freiwilligen nicht als Ersatz für vollwertige Personalstellen. Die angebotenen Tätigkeiten für die Teilnehmenden sind gemeinwohlorientiert, damit bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt wird. Mit der Beschäftigung der Freiwilligen werden keinerlei Gewinnabsichten verbunden. Die angebotenen Tätigkeiten sind von allen Geschlechtern durchführbar (Gewährleistung des Gender Mainstreamings).
  • bietet mehrere uneigennützige Tätigkeitsschwerpunkte in der Natur- und Umweltarbeit an, damit die Arbeit möglichst abwechslungsreich bleibt (ausgewogenes Verhältnis zwischen kontinuierlichen Routineaufgaben und ergänzenden Tätigkeiten) und in verschiedenen Bereichen Lerneffekte erzielt werden können, die den Freiwilligen zum einen der beruflichen Orientierung dienen und zum anderen Schlüsselkompetenzen vermitteln. Zusätzlich zu den einsatzstelleninternen Bildungszielen ermöglichen Sie den Freiwilligen, sich mit ökologischen Fragestellungen unter globalen und lokalen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen. Die Umsetzung kann u. a. durch Weiterbildungsangebote oder Selbststudium erfolgen.

Besondere Verpflichtungen der Einsatzstelle:

Ihre Einrichtung oder Organisation:

  • gewährleistet eine ganzjährige kontinuierliche fachliche und persönliche Begleitung in überwiegend praktischen Tätigkeitsfeldern sowie die Sicherstellung der Einarbeitungsphase (1. bis 4. Woche) durch die fachliche und persönliche Begleitungsperson. In dieser Zeit erfolgt die ausführliche und qualifizierte Einarbeitung in das anfallende Arbeitsspektrum.
  • ist bereit, die Teilnahme der fachlichen und persönlichen Begleitungsperson an der einmal pro FÖJ-Jahrgang stattfindenden Einsatzstellenkonferenz zu ermöglichen.
  • erstellt zu Beginn eines jeden FÖ-Jahres einen auf die Interessen und Neigungen der Freiwilligen abgestimmten Jahresplan, der als Grundlage, die Tätigkeitsschwerpunkte der Freiwilligen regelt.
  • ermöglicht das Anfertigen einer Projektarbeit durch die Freiwilligen im Rahmen ihrer Tätigkeit und fördert auf diese Weise das aktive und freie Handeln der Teilnehmenden. Die Einsatzstellenbegleiter*innen geben bei Bedarf Hilfestellung und Unterstützung bei der Wahl des Projektthemas, welches sowohl den Nutzen für den Freiwilligen (d. h. für eigene Wissenserweiterung, Persönlichkeitsentwicklung) und die Einsatzstelle erkennen lässt.
  • unterstützt die Freiwilligen im Rahmen der FÖJ-Seminarvorbereitung und –nachbereitung und verpflichtet sich, die Teilnehmenden für mindestens 25 Seminartage und gegebenenfalls für Sprecher*innen-Aktivitäten freizustellen.
  • gewährleistet die Erreichbarkeit ausgebildeter Ersthelfer*innen in der Einsatzstelle
  • ist bereit, am Ende des FÖ-Jahres, dass FÖJ zu evaluieren.
  • ist bereit, mit dem Träger konstruktiv zusammenzuarbeiten.
  • hält sich an die durch den Träger vorgegebenen Qualitätsstandards im Freiwilligendienst.
  • erklärt sich bereit, gegebenenfalls Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationshintergrund in der Einsatzstelle zu begleiten.
  • trägt die Kosten für die Arbeitskleidung und für die Ausstattung des Arbeitsplatzes der Freiwilligen.
  • beteiligt sich finanziell mit einem Betrag in Höhe von derzeit 180,88 € inkl. Mehrwertsteuer pro Freiwillige*n/pro Monat.
  • akzeptiert die gesetzlichen Grundlagen bezüglich des FÖJ und arbeitet danach.

Anforderungsprofil für Einsatzstellenbegleiter*innen im FÖJ

Die Einsatzstellenbegleiter*innen erfüllen folgende Mindeststandards:

  • Sie sind persönlich geeignet. Persönlich nicht geeignet ist, wer Jugendliche und junge Erwachsene nicht betreuen darf sowie wer wiederholt gegen Vorschriften verstoßen hat.
  • Sie sind fachlich geeignet, d. h. sie besitzen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem “grünen”, pädagogischen, umwelttechnischen oder tierpflegerischen Berufsfeld. Das ist der Fall, wenn sie selbst eine Ausbildung in der für die Begleitung der Teilnehmenden umfassenden Tätigkeiten absolviert haben oder eine Hochschulprüfung entsprechender Fachrichtung oder eine langjährige Tätigkeit in dem jetzigen Berufsfeld nachweisen können.
  • Sie bringen Erfahrungen in der Anleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit. Das kann im Rahmen von Projekttagen mit Schülergruppen, das Leiten von AG, der Ausbildung von Jugendlichen, der Anleitung von Schüler*innen und Student*innen während ihrer Praktika, usw. erfolgt sein.
  • Sie besitzen menschliche Qualitäten, d. h. Verständnis für die Jugend, Geduld, Toleranz, Humor sowie pädagogisches Geschick. Die Einsatzstellenbegleitenden sind nicht nur Vorgesetzte der Freiwilligen, sondern vor allem auch deren Bezugsperson. Der*die Einsatzstellenbegleiter*in fühlt sich gegenüber den Freiwilligen verpflichtet, sie bei ihrem beruflichen Weiterkommen zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung ihrer eigenen Persönlichkeit zu helfen.
  • Sie wirken als Vorbild. Der*die Einsatzstellenbegleiter*in ist sich bewusst, dass er*sie in vielfältiger Weise als Vorbild für die Freiwilligen wirkt (z. B. hinsichtlich Motivation, Arbeitsweise, Pünktlichkeit, Lernbereitschaft, Verantwortung, soziales Verhalten usw.).

Auswahl der Bewerber*innen und Bewerberinnen nach Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle:

Alle Bewerbungsunterlagen, auch wenn sie direkt bei den Einsatzstellen eingehen, sind beim Träger einzureichen. Nach Sichtung der Unterlagen führt die NFG Ökologische Station Borna-Birkenhain e.V. ab Februar Vorstellungsgespräche durch. Hier werden die Bewerber*innen bei einem Informationsgespräch über das FÖJ, dessen Ziele und Inhalte sowie über die Einsatzstellentätigkeiten informiert. Gleichzeitig wird die Motivation für ein FÖJ erfragt.

Bei diesem Gespräch erhalten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kontaktdaten für alle zu besetzenden Einsatzstellen des kommenden FÖ-Jahrgangs. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes nehmen die Bewerber*innen mit den sie interessierenden Einsatzstellen Kontakt auf und vereinbaren eigenständig einen Besuch bei den Einsatzstellen.

Die Einsatzstellen führen ebenfalls Vorstellungsgespräche und zusätzlich Probearbeitstage selbständig durch und informieren dabei über das konkrete Tätigkeitsfeld. Sowohl Bewerber*innen als auch Einsatzstellen melden in der Regel bis Mitte Juni ihre Wünsche beim Träger an. Nach einem Abgleich der Wünsche werden die Stellen bestmöglich besetzt.

Die Zusage über einen FÖJ-Platz erhält der*die Bewerber*in nur über den Träger. Eine Nachbesetzung durch die NFG Ökologische Station Borna-Birkenhain e.V. ist in Abstimmung mit der Einsatzstelle möglich.

Kontakt

Post

Träger NFG Ökologische Station Borna-Birkenhain e.V.
Frau Christiane Könnecke, Herr Maximilian Riedel-Binder
Am Lerchenberg
04552 Borna

E-Mail

foej@oekostation-borna-birkenhain.de

Telefon

03433 - 74 11 50