Verletzter Wildvogel

Haben Sie einen verletzten Vogel gefunden? Was tun?

Verletzte Wildvögel können in unserer Pflegestation nicht medizinisch versorgt werden. Diese sollten daher unverzüglich einem fachkundigen Tierarzt vorgestellt werden. In Leipzig ist das beispielsweise in der Universitätsklinik für Vögel und Reptilien oder in der Tagesklinik für Kleintiere möglich.

Rechtliches

Alle Vogelarten, die in der EU vorkommen, sind unter dem besonderen Schutz der EG-Vogelschutzrichtlinie. Damit ist es generell verboten, wildlebende Vogelarten bei der Brut zu stören, einzufangen oder sogar zu töten. Auch die Nester der Vögel dürfen selbstverständlich nicht zerstört werden. 

Einige Vogelarten wie Greifvögel, Schwäne, Reiher, Enten, Rallen, Rabenvögel und Tauben unterliegen darüber hinaus dem Jagdrecht (ganzjährige Schonzeit). Die Aneignung eines solchen Tieres ist dem Jäger vorbehalten. Dieser muss der Aufnahme und Pflege durch eine Pflegestelle zustimmen. Ist der zuständige Jagdbezirksinhaber nicht bekannt, kann die untere Jagdbehörde oder nächste Polizeidienststelle den Jäger informieren.

Anflugschaden bzw. Vogelschlag

Durch die ungebremste Kollision an Glas erleiden die meisten Vögel ein Anflugtrauma. Finden Sie einen solchen Vogel, der noch lebt, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sichern Sie das Tier mit einem leichten Tuch, um das Federkleid zu schützen.
  • Setzen Sie den Vogel übergangsweise in einen mit Luftlöchern versehenen, dunklen Karton in der er aufrecht stehen kann.
  • Stellen Sie den Karton an einen ruhigen und dunklen Ort bei etwa 20 Grad Celsius.
  • Hat sich der Vogel nach einer Weile erholt und wirkt mobil, kann er ggf. wieder in die Freiheit entlassen werden.
  • Sollte dies nicht der Fall sein, sollte er einem fachkundigen Tierarzt vorgestellt werden.