Im Zuge von Baumaßnahmen kann es zum Verlust von Lebensräumen von besonders bzw. streng geschützten Arten kommen. Demnach wird die Neuanlage von Lebensstätten unabdingbar. Die Betroffenheit unterschiedlicher Arten führt zu speziellen Anforderungen an die Ersatzlebensräume. Beispielsweise kann der Verlust an Quartieren von Fledermäusen an Gebäuden oder höhlenreichen Bäumen durch das Anbringen von Kästen integriert in das zu sanierende Haus erforderlich werden. In diesem Fall kann die Planung, Lieferung und Montage der Ersatzquartiere durch die NFG Ökologische Station durchgeführt werden.
Insbesondere bei der Beseitigung von Gras- und Krautfluren ist die Betroffenheit von Reptilien gegeben. Dieser Flächenverlust wird durch optimale Ersatzhabitate kompensiert. Hierbei kommen Sand, kantige Steine sowie Totholz zum Einsatz. Diese Materialien werden vermischt und treten kleinräumig mehrfach auf. Demnach werden alle Anforderungen der Art erfüllt. Ein weiterer Bedarf kann sich durch die Beseitigung von Gewässern ergeben. Die Anlage von Kleinstgewässern erfolgt durch Materialaushub und das Einbringen einer Substratschicht aus bindigem Material, wie Ton oder Betonitmatten. Die Gewässersohle wird gegen Austrocknen mit Kies oder ähnlichem Material abgedeckt. Anschließend erfolgt eine Ufergestaltung, bestehend aus Sand, Totholz und Wasserbausteinen.