Baumgutachten

artenschutzfachliche Gutachten hinsichtlich geschützter Tierarten im Rahmen von Gehölzfällungen

Baumhöhlen, Spalten, Stammhöhlungen u.ä. Hohlraumstrukturen in/an Bäumen werden regelmäßig von geschützten Tierarten (Fledermäuse, Vögel, holzbewohnende Insekten) als Quartier genutzt. Bei der Fällung oder einem Rückschnitt besteht die Gefahr der Tötung/Verletzung von Individuen. Ebenso könnten aktuelle und potentiell geeignete Quartiere beseitigt werden. Aus diesem Grund ist eine Prüfung vor Beginn von Fällungs- und Schnittmaßnahmen, in Form der Erstellung eines artenschutzfachlichen Gutachtens oder durch eine ökologischen Fällbegleitung, empfehlenswert. Rechtzeitiges Erkennen einer Besiedlung und die Einleitung entsprechender Maßnahmen kann Individuenverluste effektiv vermeiden und die Erhaltung lokaler Vorkommen geschützter Arten gewährleisten.

Larven des Eremiten
Kontrolle der Baumhöhle auf Mulm mit geschützten xylobionten Käferarten.
junger Star in Bruthöhle